Nach Einreichung der Scheidung beginnt eine Übergangsphase, in der die beiden Partner zwar bereits voneinander getrennt leben, aber dennoch vor dem Gesetz bis zum Abschluss der Scheidung noch als verheiratet und damit als Ehepartner gelten. Während dieser mindestens einjährigen Phase hat einer der Partner Anspruch auf Trennungsunterhalt. Der Anspruch besteht selbst dann, wenn das Paar noch in der gemeinsamen Wohnung lebt.
Als erfahrener Anwalt für Scheidungen und langjähriger Fachanwalt für Familienrecht betrifft meine Kompetenz nicht nur die Themen Vermögen, Unterhalt und Sorgerecht, sondern ich verfüge auch über die notwendige Empathie und Sensibilität, mit denen ich Ihnen in dieser schwierigen Lebensphase begegne.
Der Trennungsunterhalt dient dazu, beide Ehepartner während der Trennungsphase noch vor Abschluss der Scheidung finanziell abzusichern. Die Festlegung greift in der Regel tief in das Vermögens-, Unterhalts- und Sorgerecht ein, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Wir, RA Claudia Schiessl und RA Hans-Georg Schiessl, empfehlen uns als Ihre erfahrenen Fachanwälte in Sachen Scheidung.
Ich verstehe mich nicht nur als Ihr erfahrener Anwalt für Scheidungen einschließlich Unterhalt während der Trennung, sondern wir, RA Schiessl & Schiessl, gehen auch mit Themen wie Vermögen, Unterhalt nach der Scheidung und Sorgerecht sensibel um. Dennoch vertreten wir Ihr Recht bei Bedarf hartnäckig und nachhaltig. Dabei beraten wir unsere Mandanten über Erfolgsaussichten und über kostengünstigste Lösungen, um ihr Recht zu bekommen. Häufig ist eine außergerichtliche Konfliktbeilegung das Mittel der Wahl.
Dank unserer digital ausgerüsteten Kanzlei mitten in Regensburg nicht weit vom Dom können wir uns ganz Ihrem Anliegen widmen. Rufen Sie uns einfach für eine Erstberatung an unter der Telefonnummer
0941 5841523. Für die ausführliche Erstberatung berechnen wir eine Pauschale in Höhe von 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.
Bei Fragen zum Arbeitsrecht & dem Familienrecht stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Jetzt beraten lassen.
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