Wir beraten und vertreten sowohl Privatpersonen als auch selbstständige Unternehmer und kleine und mittelständische Unternehmen zu vernünftigen Preisen. Erfahren Sie mehr.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist eine moderne Kanzlei, die trotzdem auf eine lange Erfahrung zurückblickt. Wir haben uns auf die Beratung und Vertretung von Privatpersonen, kleinen und mittelständischen Unternehmen, insbesondere in den Rechtsgebieten des Banken-, Arbeits-, Immobilien- und Familienrechts, spezialisiert. Regelmäßige Fortbildungen garantieren stets die erforderliche Kompetenz.
Unsere Philosophie
Wir sind der Überzeugung, dass unsere Mandanten nur dann rundum zufrieden sein können, wenn wir Ihr Anliegen mit der erforderlichen Hartnäckigkeit und dem notwendigen Fachwissen vertreten. Hierzu gehört es auch, unsere Mandanten umfassend über die Erfolgsaussichten und Risiken eines prozessualen Vorgehens hinzuweisen. Selbstverständlich beschreiten wir hierbei stets den sichersten und gleichzeitig kostengünstigsten Weg für Sie.
Im Rahmen von Beratungsmandaten minimieren wir anhand der aktuellen Rechtsprechung mögliche Risiken für Sie und treffen gleichwohl die für Sie vorteilhaftesten Regelungen.
In den seltenen Fällen, in denen wir Ihnen bei einem Fall nicht weiterhelfen können, verweisen wir Sie gerne an eine unserer kompetenten Partnerkanzleien.
Mandantenstruktur
Wir vertreten hauptsächlich Privatpersonen, Selbstständige, kleine und mittelständische Unternehmen. Für unsere Mandanten stehen wir in aller Regel als langjähriger Rechtsberater in nahezu allen Rechtsfragen zur Verfügung.
Jede Kanzlei ist nur so gut wie die zu ihr gehörenden Rechtsanwälte. Um Ihnen die fachliche Kompetenz unserer Rechtsanwälte näherzubringen, möchten wir Ihnen hier die für uns tätigen Juristen vorstellen.
Rechtsanwältin Claudia Schiessl
Rechtsanwalt Hans-Georg Schiessl
Wir bieten Ihnen stets Spitzenleistungen zum besten Preis. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht teuer sein. Die anfallenden Kosten haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt:
Erstberatung und außergerichtliche Beratung
Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.
Wir verlangen für ein Erstberatungsgespräch pauschal 190,- € zzgl. MwSt.
Sollen wir darüber hinaus weitere außergerichtliche Beratungstätigkeiten, wie etwa die Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Rechtslage, für Sie übernehmen, beläuft sich unser Stundenhonorar ebenfalls auf 190,- € zzgl. Mehrwertsteuer.
Ihr Vorteil hierbei: Sie erhalten von uns eine minutengenaue Abrechnung, auf der Sie jede unserer Tätigkeiten genau nachvollziehen können.
Selbstverständlich weisen wir Sie auch bei anderen als Beratungstätigkeiten auf die Möglichkeit eines Stundenhonorars hin, wenn wir dies für empfehlenswert halten.
Weitere Gebühren
In den übrigen Fällen rechnen wir unsere Gebühren jedoch nach den Gebührentatbeständen des RVG ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig. Unter Eingabe des Streitwertes können Sie die voraussichtlichen Anwaltskosten hier berechnen lassen.
Wenn Sie rechtliche Beratung oder Vertretung brauchen, sind wir für Sie da. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.
⟟ Pfarrergasse 2
93047 Regensburg
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